Familienrecht

ist vielfältig und muss nah am Menschen sein

Kathrin Dorothée Wipper

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin für Familienrecht

An der Glashütte 1
63654 Büdingen

Fon: 06042/975252
Fax: 06042/975251
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Familienrecht

Das Familienrecht umfasst neben der Ehescheidung noch viel mehr. Es gilt das Sorgerecht zum Wohl der Kinder auszurichten, eine gemeinsame Kommunikation für die Zeit nach Trennung zu finden und den Unterhalt der Kinder zu regeln. Auch Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt, Ausgleich der Vermögenswerte oder der einzelnen Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich) kann ein Thema sein.

  • Sie haben geheiratet und möchten wissen, ob ein Ehevertrag Sinn macht oder was geregelt werden müsste, um sich am Ende nicht streiten zu müssen?
  • Sie wollen sich trennen und wissen nicht, wie es jetzt weitergehen soll?
  • Die Trennung ist erfolgt, aber welchen Anspruch haben Sie und die Kinder auf Unterhalt? Wird zu wenig oder zu viel gezahlt oder verlangt? Können Sie im gemeinsamen Haus bleiben oder müssen Sie raus?
  • Sie leben bereits getrennt und nun gibt es Streit um die Zeiten, wann Sie die Kinder sehen können (Umgang/ Wechselmodell)?
  • Sie wollen die Scheidung?
  • Sie möchten sich einvernehmlich scheiden lassen, was tun?
  • Wie wird das Vermögen geteilt oder das Haus/ die Wohnung aufgeteilt (Zugewinn)?

Viele Verletzungen können geschehen und so gilt es die Emotionen auf das sachlich mögliche und nötige zu lenken. Mir ist es ein Anliegen, mit Ihnen gemeinsam eine Lösung und gangbaren Weg zu finden, mit dem Sie sich wohl fühlen können, denn wohl anfangen ist gut, wohl enden ist besser (deutsches Sprichwort). Und nicht alles, was recht ist, führt zu einem gerechten Ergebnis.

Übergreifend bin ich gern im Austausch mit Ihrem Steuerbüro, um von dort geprüfte steuerliche Aspekte einbeziehen zu können. Eine wichtige Schnittstelle, die es einzubeziehen gilt.

Ich stehe Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte orientiert an Ihrem individuellen Anliegen mit Struktur durchzusetzen.

Durch meine Fachkenntnisse im Sozialrecht gehören auch Fragen des sog. Elternunterhalts zu meiner Kompetenz. Die Eltern müssen ins Pflegeheim und die eigene Rente reicht nicht. Was verbleibt vom Einkommen oder Vermögen und was muss für die Eltern eingesetzt werden? Müssen die Schwiegerkinder zahlen? Wie weit geht der Auskunftsanspruch des Sozialamtes? Der Gesetzgeber hat hier viel Entlastung gebracht, doch was kann noch kommen?

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