Verkehrsrecht

Verkehrsunfall!   Großschadenfall!  

Kein Problem, nur eine Frage der Abwicklung!

Kathrin Dorothée Wipper

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin für Familienrecht

An der Glashütte 1
63654 Büdingen

Fon: 06042/975252
Fax: 06042/975251
info@kanzleiwipper.de

Verkehrsrecht

Was tun beim Verkehrsunfall?

Sei es ein Blechschaden oder Personenschaden oder auch ein außergewöhnlich hoher Sach- oder schwerer Personenschaden.

Was muss ich welcher Versicherung melden? Welche Ansprüche stehen mir zu? Was alles wird reguliert? Welche Angaben sind für die Polizei wichtig? Was ist beim Wegeunfall gegenüber der Berufsgenossenschaft zu beachten?

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung und Schwerpunktsetzung in der Verkehrsunfallschadenabwicklung kann ich auf ein Netzwerk zurückgreifen und im direkten Draht zu Sachverständigen, Reparaturwerkstätten und Fahrzeugvermietern eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung zusagen.

Ich übernehme für Sie lästige Telefonate, Diskussionen und Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung. Ich nehme bei Bedarf auch Kontakt mit Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung, Ihrem Kaskoversicherer, Leasinggeber oder Fahrzeugfinanzierer auf. Ich nehme Akteneinsicht in die Polizeiakte, um Möglichkeiten abzuwägen.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfallschaden können von einer Kfz-Haftpflichtversicherung folgende Schäden erstattet werden:

  • Bergungskosten/ Abschleppkosten
  • Reparaturkosten
  • Wertminderung
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
  • Zulassungskosten des beschädigten Fahrzeuges
  • Höherstufungsschaden
  • Schmerzensgeld und Behandlungskosten
  • Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
  • Sachverständigenhonorar
  • Anwaltshonorar

Und einiges mehr.

Ich stehe Ihnen zur Seite und schütze Ihre Rechte als Geschädigter, um die höchst mögliche Entschädigung für Sie durchzusetzen, mögliche Risiken aufzuzeigen und Schaden von Ihnen abzuwenden.

Mein Leistungsangebot umfasst auch Vorträge z.B. zum Thema „Handlungsleitlinien nach einem Verkehrsunfall − wie sichere ich meine Ansprüche richtig“ und referiere auch gern auf Ihre Anfrage hin.

Im Einzelfall helfe ich auch bei der Abwendung von Vorwürfen bei Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlichen Aspekten im Unfallschadenbereich. Sprechen Sie mich individuell an.

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